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Förderungen für Ihren Standort!

Für Unternehmen gibt es verschiedenste Förderungen von Bund, Ländern, Gemeinden, EU und Wirtschaftskammern. Je nach Betriebsphase – wie beispielsweise Gründung, Übernahme, Innovation und Forschung oder Unternehmenssanierung - stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Die Förder-Experten der Wirtschaftskammer Wien unterstützen Sie gern dabei, die passenden Förderungen für Ihre konkrete Unternehmenssituation zu finden.                                     

Nachfolgend finden Sie im speziellen Informationen zu den Förderungen "Geschäftsbelebung JETZT", sowie "Nahversorgung & Digitalisierung - Kleinstunternehmen".

Eine Übersicht über mögliche Standortförderungen finden Sie im Merkblatt Förderungen, welches zum Download zur Verfügung steht.


Grätzelinitiative Ottakring/2022+

Das Förderprogramm Grätzelinitiative Ottakring fördert Nahversorgungsunternehmen (sowie GründerInnen und Gründer) im Grätzelgebiet, um ihre Konkurrenzfähigkeit und Nahversorgungsfunktion langfristig zu sichern und um das Grätzl aufzuwerten bzw. durch Neueröffnung zu attraktivieren. 

Förderbare Kosten:

  • sämtliche Sachkosten und bei Übernehme eines Leerstandes auch die Mietkosten (bis max. sechs Monate)

Förderquote:

  • 50 %, max. Fördersumme 10.000 € pro Jahr, Mindestprojektgröße 500 €

Weitere Informationen & Antrag


Geschäftsbelebung JETZT

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen in Gründung, die in eine Räumlichkeit im Erdgeschoss neu einziehen bzw. diese für eine Zwischennutzung anmieten.

Förderbare Kosten:

  • bauliche Maßnahmen (z.B. Einbau von Türen oder Fenstern)
  • (technische) Anlagen  und Maschinen die funktionell mit den Räumlichkeiten verbunden sind (z.B. Sanitäranlage, Heizung)

Förderquote:

  • 50%, max. Fördersumme 25.000 € pro Standort, Gründungsbonus 2.500 €

Weitere Informationen & Antrag


Nahversorgung & Digitalisierung 

Investitionsförderung für Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten sowie Gründerinnen und Gründer.

Förderbare Kosten:

  • (technische) Anlagen Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • bauliche Maßnahmen (z.B. Portal)
  • Sach- und Materialkosen
  • immaterielle Anlagengüter (z.B. Software und Lizenzen)

Weitere Informationen & Antrag